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Mindestlohnbeschäftigung bringt laut Studie deutlich mehr verfügbares Einkommen als Grundsicherung
Eine Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn führt laut einer neuen WSI-Studie in allen Regionen zu einem höheren verfügbaren Einkommen als der Bezug von Grundsicherung. Der Abstand fällt in Städten mit besonders hohen Mieten jedoch geringer aus.
Wer in Deutschland in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, verfügt nach einer Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in allen untersuchten Regionen über mehr Einkommen als eine vergleichbare Person in der Grundsicherung. Für eine alleinstehende Person beträgt der durchschnittliche monatliche Vorteil bundesweit rund 623 Euro.
Bei einer alleinerziehenden Person mit einem fünfjährigen Kind liegt der Abstand im Durchschnitt bei rund 757 Euro. In einer Paarfamilie mit zwei Kindern und einem in Vollzeit zum Mindestlohn beschäftigten Elternteil sind es rund 749 Euro. In Ostdeutschland einschließlich Berlin fällt der Abstand bei alleinstehenden Personen mit durchschnittlich 664 Euro etwas größer aus als im Westen mit rund 609 Euro.
Für die Berechnungen verwendete das WSI ein Steuer- und Transfermodell. Berücksichtigt wurden unter anderem Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Regelsätze der Grundsicherung, Kosten der Unterkunft sowie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss.
Eine alleinstehende Person mit einer durchschnittlichen betriebsüblichen Vollarbeitszeit von 38,19 Stunden kommt demnach auf einen Bruttomonatslohn von 2.300,31 Euro. Nach Abgaben verbleiben bundesweit durchschnittlich rund 1.653 Euro. Bei Grundsicherungsbezug ergeben sich aus Regelsatz und anerkannten Unterkunftskosten rund 1.030 Euro. Werden die Wohnkosten auf beiden Seiten herausgerechnet, bleibt der grundsätzliche Abstand bestehen.
Regional ist der Unterschied vor allem von den Mietkosten abhängig. In München und Umgebung fällt er deutlich geringer aus. Für eine alleinstehende Person beträgt er im Landkreis München rund 404 Euro, in der Stadt München rund 466 Euro und im Landkreis Dachau rund 468 Euro. Besonders hoch ist der Abstand beispielsweise in Nordhausen mit rund 755 Euro, im Vogtlandkreis mit rund 749 Euro und in Gera mit rund 745 Euro.
Die Studie weist zugleich darauf hin, dass Vollzeitarbeit zum Mindestlohn vergleichsweise selten ist und viele Vollzeitbeschäftigte mehr verdienen. Nicht berücksichtigt werden konnten unter anderem individuelle Fahrtkosten zur Arbeitsstätte. Sonderleistungen für besondere Bedarfe können den Vergleich ebenfalls beeinflussen, stehen in bestimmten Fällen aber auch Beschäftigten mit niedrigen Einkommen offen.
Für Versicherte ist die Einkommenssituation unter anderem bei der Absicherung von Arbeitskraft, Familie und Gesundheit relevant. Staatliche Transferleistungen und Zuschüsse können die finanzielle Belastbarkeit beeinflussen. Vor dem Abschluss zusätzlicher Versicherungen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher prüfen, welche Risiken tatsächlich abgesichert werden müssen und dauerhaft finanzierbar sind. Wir beraten Sie dazu gerne.
