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Alkoholsteuererhöhung: Haushaltsentlastung und gesundheitspolitische Ziele
Die Bundesregierung plant eine 20-prozentige Erhöhung der Alkoholsteuern, um den Bundeshaushalt zu entlasten und gesundheitspolitische Ziele zu verfolgen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Alkohol-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Alkopopsteuer jeweils um 20 Prozent zu erhöhen. Dadurch sollen im kommenden Jahr 380 Millionen Euro und bis 2028 insgesamt 2,2 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen generiert werden. Die Maßnahme ist Teil der strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts.
Für Verbraucher bedeutet dies nicht nur höhere Ausgaben für Alkoholika, sondern auch eine mögliche Entlastung der Krankenkassen durch sinkenden Alkoholkonsum und damit verbundene gesundheitliche Folgen. Gleichzeitig könnten Präventionsprogramme, die von einigen Krankenkassen angeboten werden, an Bedeutung gewinnen.
