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Rechtsschutzversicherung: Regress gegen Anwälte auch bei Kulanzzahlungen möglich
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Rechtsschutzversicherungen Anwälte auch dann in Regress nehmen können, wenn sie ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt haben.
Im verhandelten Fall hatte ein Rechtsschutzversicherer eine Rechtsanwaltsgesellschaft auf Schadensersatz verklagt, nachdem diese im Rahmen einer Dieselskandal-Klage fälschlicherweise die falsche Firma verklagt hatte. Die Klage war erstinstanzlich wegen fehlender Passivlegitimation abgewiesen worden. Der BGH urteilte, dass der Forderungsübergang nicht von einer rechtlichen Verpflichtung der Versicherung abhängt. Selbst bei bewusster Kulanzzahlung gehe der Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers auf den Versicherer über.
Der Fall zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung der Deckungszusage ist. Versicherungsnehmer sollten bei Rechtsstreitigkeiten stets prüfen, ob die Versicherung die Kosten tatsächlich übernehmen muss oder ob es sich um eine Kulanzleistung handelt.
